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Zuletzt aktualisiert: 2. Jan, 16:42

auf zu neuen pickeln

nachdem ich mir das essen meiner geliebten nuss-nougat-creme (ich meine pur) nach dem aufflammen dieser leidenschaft schleunigst wieder abgewöhnt hatte, habe ich heute einen herben bzw. nougatigen rückschlag erlitten. zu meiner verteidigung muß ich sagen, daß es notwehr war. wenn man bis spät abends arbeitet bzw. erst die heimische höhle erreicht und die letzte nahrung ein schwerwiegendes oder -liegendes kantinenessen am nachmittag war und man dann noch zufällig nur ein fast leeres glas jenes köstlichen brotaufstriches bei sich hat (o.k., bißchen kaugummi hatte ich auch noch, aber der zählt nicht), ist es dann nicht ein reiner akt der verzweiflung, wenn man zum -vorsorglich mitgenommenen- löffel greift und lediglich die reste jener cremigen creme auskratzt? ich frage sie, wer von ihnen könnte die angeklagte jenes verhaltens wegen tadeln geschweige denn verurteilen? sind wir nicht alle schon einmal in einer ähnlichen situation gewesen? wer sind wir, daß wir eine verzweiflungstat hartherzig aburteilen? liebe geschworenen, gehen wir in uns und prüfen unser gewissen. sind wir frei von schuld?

na? schon n schlechtes gewissen? son anwalt ist doch echt ne prima sache. ich fürchte nur, daß sich meine werdenden pickel davon nicht überzeugen lassen ...
ich_bins_nur - 9. Feb, 10:42

löffel mitnehmen?

wofür eigentlich einen löffel mitnehmen? der hat doch daneben zu liegen!

Imogen - 9. Feb, 12:41

alsooo

mitnehmen insofern, daß wenn man unterwegs ist, man das mit dem daneben-liegen nicht ohne weiteres hinkriegt. das glas und ich waren auf dem weg in die heimat und glücklicherweise befand sich eben noch jener löffel in meiner wundertasche. -apropos, den sollte ich mal wieder an den eigentümer zurück führen ... -

die autorin ...

... weiß selbst nicht so recht, was sie über sich schreiben soll.

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